Fotowettbewerb
der Kulturstiftung Seevetal
„Kulturdenkmale in Seevetal und Umgebung“
Hier können Sie den Flyer herunterladen.
Hier finden Sie Anregungen für geeignete Motive:
Unsere Sponsoren:
Olympus; IPS Hamburg; datacolor; Fotoschule Frank Fischer; Foto Ruschmeyer
Thema Kulturdenkmale in Seevetal und Umgebung Kulturdenkmale können Bau- und Bodendenkmale sein, die aus historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen unter Schutz stehen. Wir möchten den Begriff gerne erweitern: Sie können auch Ihr ganz persönliches “Kulturdenkmal” zeigen, das in Ihrem Leben eine Rolle spielt und eine Geschichte erzählt. In diesem Fall sind wir ganz besonders auch an der ‚Geschichte zum Bild‘ interessiert. Teilnahme und Abgabe Der Personenkreis der Teilnemer*innen ist nicht begrrenzt. Teilnehmen kann jeder! Abgabe: Jeder Teilnehmer kann bis zu drei Werke per E-Mail ( fotowettbewerb@kulturstiftung-seevetal.de) einreichen. Die Größe der einzelnenn Datei sollte nicht mehr als 4MB betragen. Es ist nur das JPG Format zugelassen. Bitte die Dateien möglichst so benennen: Vorname_Nachnme_#.jpg (# entsprechend 1,2,3) Abgabezeitraum Die Abgabe der Bilder kann zwischen dem 1. Juni und dem 16. August erfolgen. Bildliste Der Einsendung muss eine Bildliste beigefügt werden. Aus der Liste geht eindeutig hervor, welche Denkmale (öffentliche oder ihre ganz persönlichen) auf dem Foto zu erkennen sind (Ort und Name (möglichst Datum)). Also: (Bild) Vorname_Nachnme_#.jpg / Ort / Name/ Datum/ beschreibender Text. Der Sonderpreis für Jugendliche unter 18 Jahren kann nur vergeben werden, wenn Sie ihr Alter angeben. Bitte fügen Sie zu ihren ganz persönlichen Kulturdenkmalen auch eine persönliche Geschichte hinzu. Dieses ist bei öffenlichen Denkmalen freiwillig. Da wir besonders auf die zusätzlichen Geschichten gespannt sind, werden diese bei der Teiljurierung ‚Thema‘ positiv berücksichtigt. Preisverleihung und Vernissage Die Preise werden im Rahmen des Kultursommers des Landkreis Harburg am 4. September in der Burg Seevetal unter dem Titel: „Konzertante Begegnungen im visuellen und auditiven Raum“ übergeben. Neben der Preisverleihung wird es eine technische Einführung in das Thema regenerative Energien geben. Das Rahmenprogramm bildet ein Konzert der Gruppe Fjarill. Wegen der aktuellen Corona Pandemie kann es zu einem abweichenden Veranstaltungsort kommen. Alle Teilnehmer*innen werden rechtzeitig informiert. Durchführung Jury Die Jury wird vom Stiftungsrat der Kulturstiftung Seevetal (nachfolgend KSS) berufen. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jurierungsergebnisse (die besten 20 und die Preisträger 1,2,3,4,5) werden auf der Homepage und im Ausstellungskatalog bekanntgegeben. Die Jurierung ist nicht öffentlich. Reproduktions- und Veröffentlichungsrecht Mit der Einsendung erkennt der Autor/die Autorin folgende Vereinbarung an: Die angenommenen Fotos dürfen von der KSS ausschließlich im Rahmen der Berichterstattung über diese Veranstaltung im Katalog, in Zeitschriften, im Internet, auf Datenträgern und Tageszeitungen sowie Ausstellungen unter Nennung des Urhebers unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden. Bilder und Texte werden dem Gemeindearchiv der Gemeinde Seevetal kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus dürfen die angenommenen Werke in allen KSS-eigenen Medien (dazu gehört auch die Verwendung auf Datenträgern und KSS-Websites) zu Werbungs- und Schulungszwecken verwendet werden. Beschränkt auf die vorgenannten Verwendungen überträgt der Einsender der KSS das Veröffentlichungs-, Nutzungs- und Reproduktionsrecht. Ein Honoraranspruch resultiert hieraus nicht. Jede weitere Verwendung darüber hinaus, insbesondere jegliche Verwertung oder Weiterverwertung durch Dritte, bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Autors. Sonstiges Die Autoren müssen im Besitz sämtlicher Bild- und Veröffentlichungsrechte sein. Der Veranstalter haftet bei Veröffentlichungen nicht für Rechtsverletzungen der Autoren. Bei Fotomontagen (mit Computer bearbeitete Fotos) muss der Autor auch im Besitz der Urheberrechte aller Bildteile sein. Der Autor ist damit einverstanden, diesen Beweis auf Verlangen der Veranstalter zu erbringen. Bei der Herstellung ihrer Werke dürfen die Autoren nicht gegen geltende Rechte und Gesetze verstoßen (z.B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Wettbewerbsrecht, Recht am eigenen Bild etc). Die Autoren erkennen mit der Teilnahme alle vorgenannten Bedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges an. Bei Nichteinhaltung dieser Ausschreibung und der Teilnahmebedingungen haben Einsendungen keinen Anspruch auf Jurierung. Falls sich später herausstellt, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden, kann eine Disqualifikation auch nach der Jurierung noch erfolgen. Seevetal, im Mai 2020 Der verantwortliche Veranstalter Kulturstiftung Seevetal |